25. Februar 2025
NRW-Förderung für N1 Elektrofahrzeuge: Attraktive Unterstützung für leichte Nutzfahrzeuge
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert die Anschaffung von Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen, insbesondere für die Fahrzeugklasse N1, die leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen umfasst. Diese Förderung richtet sich an Kommunen und kommunale Betriebe, die in nachhaltige Mobilität investieren möchten.
Förderdetails für N1-Fahrzeuge:
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Förderbetrag: Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 8.000 Euro.
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Förderfähige Fahrzeuge: Neufahrzeuge und Vorführfahrzeuge mit einer maximalen Laufleistung von 1.000 Kilometern (Neufahrzeuge) bzw. 5.000 Kilometern (Vorführfahrzeuge).
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Voraussetzungen: Die Fahrzeuge müssen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sein.
Diese Förderung erleichtert es den Kommunen und kommunalen Betrieben, in die Zukunft der Elektromobilität zu investieren und die eigenen Flotten auf nachhaltigere Technologien umzustellen. Darüber hinaus werden auch die Kosten für die Ladeinfrastruktur unterstützt, was die Umstellung auf E-Transporter noch attraktiver macht.
Für weitere Informationen und Details zur Antragstellung können interessierte Stellen die offizielle Webseite von NRW zur Elektromobilität besuchen: Elektromobilität NRW – Förderprogramme.